Behandlungskosten
Die Osteopathie und Heilpraxis Sylvia Kleier ist eine Privatpraxis für Osteopathie und Naturheilkunde.
Der Behandlungspreis richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Gebührenverzeichnis für Osteopathen (GVO). Die Behandlungsdauer für Erstbehandlungen beträgt ca. 90 Minuten, die Behandlungsdauer für Folgebehandlungen ca. 60 Minuten. Anamnese, Befunderhebung, Behandlung sowie Beratung werden nach dem individuell notwendigen Aufwand abgerechnet, um Ihrem Wunsch nach hochwertigen Leistungen und meinen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden. Meine Leistungen sind sehr aufwendig und umfassend und bedürfen einer jahrelangen Ausbildung, sowie ständiger Fortbildung und Quellenarbeit. In den Behandlungen vermittle ich Ihnen einen Einblick in die funktionellen Körperabläufe.
Die Behandlungskosten belaufen sich, je nach Aufwand, auf mind. 120,00 Euro.
Ich rechne nicht direkt mit Kostenerstattern (Beihilfe, PKV, GKV) ab und ich werde auf gar keinen Fall meine wertvolle Zeit für eine Kommunikation mit Ihren Kostenerstattern verwenden. In diesem Sinne weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Leistungen nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden bzw. die Erstattung der Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der Kostenträger gewährleistet ist.
Die in Rechnung gestellten Leistungen sind vom Patienten direkt im Anschluss an die Behandlung in Bar, mit Karte oder elektronisch zu begleichen – unabhängig von einer Rückerstattung durch die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Ich empfehle Ihnen dringend, im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfestelle abzuklären, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
Einen Wegweiser und eine Übersicht der Kostenübernahme deutscher Krankenkassen finden Sie unter www.osteokompass.de.
Sagen Sie bitte einen vereinbarten Termin rechtzeitig ab. Sollte ein vereinbarter Termin nicht spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, muss dieser in Rechnung gestellt werden.
